Medizinisch-psychologische Untersuchung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Eignungsbeurteilung für die Erteilung des Führerscheins. Sie muss deshalb beibehalten werden. Durch die künftige Reglung wird allerdings sichergestellt, dass sie nach einheitlichen, sachlichen und verbindlichen Kriterien durchgeführt und Mißbräuche vermieden werden. Insbesondere sollen verbindliche Bestimmungen für volgende Bereiche geschaffen werden:
- Die Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung von medizinischen-psychologischen Untersuchungsstellen werden gesetzlich konkretisiert. Es erfolgt keine Festbeschreibung oder Begünstigung irgendwelcher Monopole.
- Die Anlässe für die Anordnung einer MPU (z. B. bei Alkohol- und Drogenmißbrauch) werden gesetzlich konkretisiert. Hierbei ist maßgebliche Orientierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo z. B. ein Facharztgutachten ausreicht, soll eine MPU nicht in Betracht kommen.
- Die Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten werden gesetzlich verbindlich festgelegt. Gutachten müssen insbesondere so erstellt sein, dass sie - auch für den Betroffenen - nachvollziehbar und nachprüfbar sind.
Begutachtungsstellen für Fahreignung müssen künftig über ein
Qualitätssicherungsystem verfügen, das durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.

