Besitzstandregelung

Hier sind nun die neuen Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den alten entsprechen. In der folgende Tabelle finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für die Umstellung einer alten Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen:

Klassen alt Klassen neu
1 A, A 1, L, M
1 a A beschränkt auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
A 1, L, M
1 b A 1, L, M
2 C, C E, C 1, C 1 E, B, B E,L, M, T
3 C 1, C 1 E, B, B E, L, M;
auf Antrag C E mit Beschränkung
auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
4 L, M
5 L
Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung in KOM (unbeschränkt)
D, D E, D 1, D 1 E
Fahrerlaubnis zur Fahrgast-
beförderung beschränkt auf KOM bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Plätze
D beschränkt auf KOM bis 7,5 t zul.
Gesamtgewicht und/oder 24 Plätze, D 1

1) ohne Berücksichtigung von früheren Besitzstands- und Einschlussregeln

Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf die neuen Klassen in einigen Fällen verbunden sind, werden erst mit Aushändigung des neuen Führerscheins wirksam.